Wie konkret sind Ihre Werbeaussagen?
EmpCo – die neue Richtlinie für Verbraucherwerbung

Die neue „EmpCo“-Richtlinie des deutschen UWG soll Verbraucher vor unklaren Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen schützen. Sie gilt ab dem 27. September 2026 verbindlich für alle Bereiche der Werbung, z. B. Websites, Verpackungen und Anzeigen. Das betrifft insbesondere Begriffe wie „umweltfreundlich“, „nachhaltig“ und „fair“, sofern sie nicht auch konkret begründet werden. Gleiches gilt für Symbole und Bilder. Eigene Qualitätssiegel sind meist nicht mehr zulässig.

Wir bieten Ihnen

  • Überprüfung Ihrer Kommunikation im Hinblick auf die „EmpCo“-Vorgaben
  • Anpassung vorhandener Medien

Interesse?

Sprechen Sie uns gerne an.